[swahili, "Geschichte, Legende"]

Das Urteil des Häuptlings

Zwei Frauen kamen einmal zur gleichen Zeit nieder. Als die eine von ihnen sich des Nachts einmal im Schlaf umdrehte, drückte sie ihr Kind und erstickte es. Sie erhob sich, nahm den toten Körper, legte ihn neben die schlafende andere Mutter und stahl ihr das lebende Kind. Als die bestohlene Mutter aufstand, merkte sie, dass das tote Kind nicht ihres war. Also stritten sich die Frauen um das lebendige Kind.

Sie brachten ihren Streit vor den Häuptling, und jede wiederholte andauernd: »Das lebendige Kind ist meines, das tote ist deines.« Als der Häuptling sie angehört hatte, sprach er: »Frauen, euer Fall ist schwierig. Bringt mir ein großes Messer, wir werden das lebendige Kind in zwei Hälften schneiden, und jede Frau soll eine Hälfte bekommen.« Die eine Frau war einverstanden, die andere aber lehnte das ab.

Als das Messer gebracht wurde, riss es die Frau, die abgelehnt hatte, an sich und flehte: »Nein, Häuptling, töte das Kind nicht. - Dann gib es lieber dieser Frau da!« Da sprach der Häuptling: »Jetzt erkenne ich, dass es ganz bestimmt dein Kind ist. Du hältst das Messer fest, die andere aber ist willens, das Kind töten zu lassen. Nimm dein Kind und geh.«

Seit jenem Urteil gibt es das Sprichwort: »Diejenige ist die Mutter des Kindes, die das Messer an der Schneide festhält. «